Und das war dringend notwendig, denn das erste Bundesgesetz über den Datenschutz trat bereits 1992 in Kraft, also noch vor dem Siegeszug der sozialen Netzwerke und der Erfindung von Cloud-Diensten. Eine Zielsetzung der Überarbeitung war es dementsprechend, die rasante technologische Entwicklung auch auf Gesetzesebene zu berücksichtigen. Es gab aber noch eine weitere: So sollte die Schweizer Rechtsprechung an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU angeglichen werden. Welche Veränderungen das mit sich gebracht hat, das erfahren Sie hier.
Doch was bedeutet das konkret für eine Immobilienverwaltung? Das war die Frage, die uns am brennendsten interessiert hat. Die neuen Bestimmungen gelten branchenübergreifend, das muss jedoch nicht heissen, dass es keine Besonderheiten zu beachten gibt. Hat man es mit der Vermietung von Häusern zu tun, geht es vor allem um sensible Personendaten. Zwar sind diese längst nicht so vertraulich wie zum Beispiel diejenigen im Gesundheitswesen, aber dennoch begegnen uns in unserem Berufsalltag regelmässig Angaben zum Einkommen und den finanziellen Verhältnissen unserer Mieter*innen.
Als Immobilienverwaltung, die sich häufig im digitalen Raum bewegt, sind wir da natürlich speziell in der Pflicht. Deshalb haben wir von der immo.space AG die Gesetzesanpassung zum Anlass genommen, um unsere Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu überprüfen und zu überarbeiten. Damit ist es für uns aber noch nicht getan. Wir werden in den nächsten Wochen ein Verarbeitungsverzeichnis anlegen, das detailliert darüber berichtet, wer in unserem Unternehmen zu welchem Zeitpunkt auf welche Daten zugreift – etwas, zu dem man eigentlich erst ab einer Firmengrösse von 250 Mitarbeitenden gehalten ist.
Wenn auch Sie sich über das Thema informieren möchten, ist der SVIT eine gute Anlaufstelle. Denn dieser bietet umfassende
Branchenempfehlungen und
Schulungen zum neuen Datenschutzgesetz – damit Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite sind.