Besonders zu Beginn des Jahres ist es sinnvoll, sich diese ins Gedächtnis zu rufen und sie entsprechend einzuplanen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengetragen:
1. Hypothekarzinsen und Amortisation
Die wohl augenfälligsten Kosten, die Hauseigentümer*innen zu tragen haben, sind die Hypothekarzinsen. Wie hoch diese sind, hängt vom Grad der Fremdfinanzierung ab, den Sie für den Kauf Ihrer Liegenschaften in Anspruch genommen haben. Dabei sollten Sie eines nicht vergessen: Falls Sie eine zweite Hypothek aufgenommen haben, müssen Sie diese innerhalb von 15 Jahren amortisieren. Ebenfalls sollten Sie daran denken, dass Hypothekarzinsen keine fixe Grösse sind, sondern auch steigen können. Sie tun also gut daran, hier eine gewisse Reserve einzukalkulieren.
2. Versicherungen
Eine Immobilie sollte gegen allfällige Schadensfälle versichert sein, um Sie als Hausbesitzer*in vor finanziellen Verlusten zu bewahren. Prüfen Sie deshalb insbesondere den Abschluss der folgenden Policen:
- Gebäudeversicherung
- Hausratsversicherung
- Erdbebenversicherung
3. Eigenmietwert
Der Eigenmietwert ist etwas typisch Schweizerisches. Dabei werden die Einnahmen berechnet, die Sie hätten, wenn Sie Ihr Haus vermieten würden. Auf 60 bis 70 Prozent davon müssen Sie Einkommenssteuern bezahlen. Es gibt aber auch gute Nachrichten: Im Gegenzug dürfen Sie Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten von den Steuern abziehen.
4. Gebühren für Wasser, Abwasser und Abfall
Die Kosten für Wasser, Abwasser und Abfall sind abhängig vom individuellen Verbrauch. Nebst der vielerorts üblichen Sackgebühr, die alle betrifft, bezahlen Hauseigentümer*innen aber auch fixe Grundgebühren für die Entsorgung an die Wohngemeinde. Da diese je nach Ort stark variieren können, ist es ratsam, sich vor einem Hauskauf über deren Höhe zu informieren.
5. Heizungs- und Warmwasserkosten
Gerade jetzt sind sie in aller Munde, die Kosten, die für den Energieverbrauch anfallen. Dass dazu der tatsächlich verbrauchte Brennstoff gehört, ist wohl jedem klar. Sie beinhalten aber auch weitere Ausgaben, zum Beispiel für die Entkalkung des Boilers oder für die Reinigung von Kamin und Heizungsanlage.
6. Radio- und Fernsehabgaben
In der Schweiz ist jeder Haushalt zur Bezahlung von Radio- und Fernsehabgaben verpflichtet. Diese betragen 335 CHF pro Jahr.
7. Unterhaltskosten
Ein Haus muss gepflegt werden, um seinen Wert zu behalten. Welche Ausgaben dafür anfallen, hängt ganz von seinem Zustand und von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Als Faustregel können Sie jedoch davon ausgehen, dass Sie für Neben- und Unterhaltskosten pro Jahr mindestens 1 Prozent des Liegenschaftswertes einberechnen sollten. Rund zwei Drittel fallen für Nebenkosten und regelmässige Unterhaltsarbeiten an. Das andere Drittel sollte für grössere Renovationen auf die Seite gelegt werden.